Warner Bros. verklagt Amazon und wirft dem Unternehmen vor, gezielt Mitarbeiter abzuwerben

Warner Bros. wirft Amazon in der am Dienstag eingereichten Klage unter anderem vorsätzliche Einmischung in bestehende Vertragsverhältnisse, Vertragsbruch, vorsätzliche Beeinträchtigung künftiger wirtschaftlicher Beziehungen sowie unlauteren Wettbewerb vor.

Warner Bros. Discovery hat Klage gegen Amazon eingereicht und wirft dem Unternehmen vor, „überstürzt versucht zu haben, eine Reihe vertraglich gebundener Mitarbeiter abzuwerben“. Als besonders deutliches Beispiel für „Amazons gesetzlose Abwerbekampagne“ nennt das Unternehmen die kürzliche Verpflichtung von Pia Barlow.

In der am Dienstag eingereichten Klage beschuldigt Warner Bros. Amazon der vorsätzlichen Einmischung in bestehende Vertragsverhältnisse, des Vertragsbruchs, der vorsätzlichen Beeinträchtigung künftiger wirtschaftlicher Beziehungen sowie des unlauteren Wettbewerbs. Als Beispiel führt das Unternehmen Pia Barlow an, die zuvor Executive Vice President für Originals-Marketing bei HBO Max war. Ihr Vertrag sollte laut Klage erst am 31. Oktober 2027 auslaufen. Am Freitag wurde Barlow jedoch als neue Leiterin des Marketings für Originalserien bei Amazon MGM Studios vorgestellt – zeitgleich begannen zahlreiche Medien über die Klage zu berichten.

In der Klageschrift heißt es:

„Obwohl Amazon von Barlows fortbestehender vertraglicher Verpflichtung gegenüber WMS wusste, von der WBD begünstigt ist, hat Amazon Barlow dreist und vorsätzlich dazu verleitet, ihren Arbeitsvertrag zu brechen, indem sie ihre Sachen packte und mehr als 16 Monate vor Vertragsende zu Amazon wechselte.“

Warner Bros. behauptet außerdem, dass „Barlow nicht die erste (und offenbar auch nicht die letzte) Mitarbeiterin von WBD ist, die Amazon ins Visier genommen hat oder künftig nehmen wird.“

Weiter heißt es in der Klage, dass Amazon „einige Wochen vor der Einmischung in Barlows befristeten Arbeitsvertrag mit WMS auf ähnliche Weise versucht habe, einen weiteren WBD-Mitarbeiter rechtswidrig zum Bruch seines ebenfalls bis Dezember 2027 laufenden Arbeitsvertrags zu bewegen.“

Die Klageschrift fährt fort:

„Glücklicherweise blieb Amazon in diesem Fall letztlich erfolglos und konnte diesen Führungskraft nicht aus der Belegschaft von WBD abwerben.“

Warner Bros. fordert Schadensersatz, Strafschadensersatz sowie eine gerichtliche Unterlassungsverfügung, um Amazon an weiterem Vorgehen dieser Art zu hindern.

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